Verleihbedingungen

1. Sicherstellung
Als Einsatz ist im Shop ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis abzugeben. Bei Schäden an den Leihgegenständen oder Ausrüstungen, die durch den Mieter verursacht wurden, ist der Schaden im vollen Umfang zu begleichen.

2. Überprüfung
Bei Abschluss eines Leihvertrags mit dem Vermieter werden von diesem die Räder in ordentlichem und fahrtüchtigem Zustand, sowie gereinigt übergeben. Der Unterzeichnende bestätigt, dass das Verleihmaterial bei Übernahme von ihm überprüft wurde, keine offensichtlichen Mängel aufweist und voll funktionstüchtig ist.

3. Übernahme
Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese dem Verleihpersonal umgehend bekannt zu geben. Für alle, während des Mietzeitraums auftretenden Schäden, haftet der Mieter. Die Leihgegenstände und Ausrüstungen sind grundsätzlich nicht versichert. Dem Kunden ist freigestellt, bei der Ausleihung eine Versicherung gegen Unfallschäden am Fahrrad abzuschließen (€10,- pro Rad, ausgenommen Fahrlässigkeit und mutwillig verursachte Schäden)

4. Schäden an Personen und Sachen
Der Vermieter haftet für keine Schäden an Personen und Sachen, auch nicht für Schäden Dritter, die durch oder mit dem Verleihmaterial erfolgen. Die Auswahl des Materials, insbesondere Größe und Ausstattung erfolgt durch den Kunden. Die Benützung erfolgt ausschließlich auf eigener Gefahr. Der Kunde haftet für mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch Stürze, Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung und haftet auch im Falle eines Diebstahles. Der Kunde hat in diesen Fällen die Schäden auf seine Kosten zu ersetzen, im Falle eines Diebstahles ist der Kunde zum Wertersatz der gestohlenen Ware verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Mängel, die während der Leihdauer auftreten, spätestens bei der Zurückstellung des Leihfahrrades an einem Verleihmitarbeiter bekanntzugeben. Bei Unfällen, bei denen das Fahrrad beschädigt wird, erreichen Sie den Verleih unter der Nummer +43 2647/42 3 47 oder +43 650/580 76 37.

5. Streckenwahl und Tourenwahl
Die Auswahl des Geländes bzw. der Strecken, in bzw. auf welchen das Verleihmaterial zum Einsatz kommt, erfolgt ausschließlich auf eigene Veranlassung, Verantwortung und Gefahr des Mieters.

6. Reinigung
Sämtliche Verleihgegenstände und Ausrüstungen sind am Ende der Mietdauer gereinigt, vollständig und im übernommenen Zustand im Verleih zurückzustellen. Sollte das Fahrrad übermäßig verschmutzt zurückgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, eine Reinigungsgebühr von €10,00 pro Rad zu bezahlen. Bei Überziehung des vereinbarten Mietzeitraums, wird die zusätzliche Mietdauer nachverrechnet.

7. Rückgabe
Die Räder sind bis spätestens 16:30 Uhr des letzten Miettages abzugeben. Sofern das Material nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne Benachrichtigung an den Vermieter und an den vereinbarten Ort zurückgestellt wird, erfolgt umgehend Strafanzeige.

8. Haftpflichtversicherung
Der Unterfertigende erklärt, dass er ausreichend privathaftpflichtversichert ist, um eine Abdeckung allfälliger Schäden, die entstehen, zu gewährleisten.

9. Minderjährige
Minderjährige im Alter von 16-18 Jahren, erklären, dass Sie die Erlaubnis und das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 16 Jahren, muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben.

10. Mieter
Sämtliche Leihgegenstände und Ausrüstungen, dürfen nur von den unterzeichnenden Personen benützt werden. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Verleihbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.